24. Bundesparteitag in Leipzig
24. November 2011 Allgemein, Berichte, Meldungen, Presse
Für Europa. Für Deutschland.
Im Zentrum des diesjährigen CDU-Parteitags Mitte November in Leipzig standen die Zukunft Europas und die Bildungspolitik. Der Antrag „Bildungsrepublik Deutschland” wurde von den Delegierten mit großer Mehrheit beschlossen. Mit 4 bundesweiten Bildungskonferenzen, 6-wöchiger Online-Diskussion auf einer eigens installierten Internetplattform und über 1600 Änderungsanträgen war es der am breitesten in der Parteibasis diskutierte Antrag des CDU-Bundesvorstandes.
Mit überwältigender Mehrheit haben die 1001 Delegierten den Antrag zur Europapolitik verabschiedet und damit ein klares Bekenntnis zu Europa und dem Euro gesetzt. In einer leidenschaftlichen und intensiven Debatte wurde deutlich, dass Deutschlands und Europas Zukunft untrennbar miteinander verbunden sind. Bundeskanzlerin Angela Merkel machte dies auch in ihrer Rede deutlich: „Der Euro ist weit mehr als eine Währung. Scheitert der Euro, dann scheitert Europa.”
Deutliche Kritik gab es unter anderem von Altministerpräsident Prof. Georg Milbradt. Er machte als Delegierter unseres Kreisverbandes in seinem Diskussionsbeitrag klar, dass der kürzlich beschlossene Euro-Krisenfonds EFSF 2013 auslaufen und nicht durch den geplanten dauerhaften ESM-Fonds ersetzt werden soll. Dieser schaffe falsche Anreize für Schulden-Sünder.
Weiteres wichtiges Thema des Parteitages war der Antrag zur Einführung von Lohnuntergrenzen. Demnach haben die Delegierten beschlossen, dass der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ für Zeitarbeitnehmer nach einer angemessenen Einarbeitungszeit konsequent umgesetzt werden soll. Desweiteren hält es die CDU für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Es soll demnach eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und kein politischen Mindestlohn eingeführt werden. Ausreichende gesetzliche Möglichkeiten sollen für befristete Beschäftigung erhalten bleiben, da diese die Erwerbschancen gerade vieler Geringqualifizierter erhöht und Unternehmen die notwendigen Spielräume für flexible Beschäftigung öffnet.






