Bautzen muss Sitz des Landgerichtes bleiben

Wir bekräftigen unsere Haltung zum Erhalt der Landgerichte Bautzen und Görlitz.
Die vom Freistaat Sachsen vorgesehene Verlagerung des Sitzes des Landgerichts an die Neiße erfolgt ohne Not und gegen den Willen und die Überzeugung aller strategisch denkenden und handelnden Akteure der Region.

Der geschäftsführende CDU-Kreisvorstand Bautzen hat sich in seiner jüngsten Sitzung nochmals ausführlich mit der Thematik “Verwaltungsmodernisierung” befasst.
Dabei ging es insbesondere um den Sitz des Landgerichtes und seiner Funktion und Besonderheit im sorbischen Siedlungsgebiet. Diese Besonderheit bietet der Staatsregierung und dem Landtag hinreichende und grundlegende Fachargumente für ein Überdenken der bisherigen Vorstellungen.
Es ist vor dem Hintergrund der historischen Bedeutung der Stadt und Region Bautzen für die gesamte Oberlausitz und die heutige Region Oberlausitz-Niederschlesien unverständlich, wie der sächsische Justizminister nunmehr vorschlagen kann, das sächsische Sorbengesetz zu ändern.
Der Vorschlag des Ministers ist weder sachlich noch juristisch, geschweige den historisch untersetzt.

Der geschäftsführende Vorstand der CDU begrüßt den Mut zur Verwaltungsmodernisierung im Allgemeinen. Im Falle der Landgerichte aber geht die Reform zu weit, da weder wirtschaftliche noch funktionelle Verbesserungen zu erwarten sind. Das Vorgehen schwächt den ländlichen Raum.

Die Staatsregierung und der Landtag werden aufgefordert, diese Entscheidung zurück zu nehmen. Nur so ist eine Fehlentwicklung, wie bereits im Falle der Verlagerung der Polizeidirektion, vermeidbar.

Bautzen und Görlitz benötigen auch weiterhin einen Landgerichtssitz.

counter