Patientendatenschutzgesetz: Wir brauchen nicht nur Bedenkenträger

Gesundheitspolitiker Alexander Krauß hat den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber kritisiert. "Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte brauchen wir keine Bedenkenträger, sondern Macher", sagte Krauß. Kelber hätte sich im Gesetzgebungsverfahren zum Patientendatenschutzgesetz konstruktiv einbringen können. Das habe er offensichtlich versäumt. Im Nachgang seine Bedenken aufzutischen, sei nicht hilfreich.

Die Kritik sei außerdem nicht gerechtfertigt. Der Patient entscheide selbst, welche Daten welcher Arzt einsehen könne. "Ich werbe dafür, dass die Patienten möglichst allen Ärzten den Zugriff ermöglichen", sagte Krauß. Das sei im Interesse des Patienten. Für einen Facharzt sei es wichtig zu wissen, welche Befunde ein anderer Arzt erhoben habe, auch wenn sich der medizinische Zusammenhang für den Laien nicht auf den ersten Blick erschließe.

Bundesdatenschutzbeauftragter Kelber hatte kürzlich das Patientendatenschutzgesetz bemängelt, da es seiner Ansicht nach nicht mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung vereinbar ist.