Reichstag Ged8A78F79 1920

Arbeitsfähigkeit des Bundestages hergestellt: Wichtige Ausschüsse eingesetzt

Der Landesgruppenvorsitzende Carsten Körber zur Einsetzung des Hauptausschusses, des Petitionsausschusses sowie des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung:

"Der Deutsche Bundestag hat in seiner ersten regulären Sitzung nach seiner Konstituierung im Oktober den Hauptausschuss, den Petitionsausschuss und den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eingesetzt. Mit der Einsetzung der drei Ausschüsse wird die grundlegende Arbeitsfähigkeit des 20. Deutschen Bundestages hergestellt.

Bei der Besetzung der Ausschüsse konnten die sächsischen Bundestagsabgeordneten einen schönen Erfolg erzielen, denn mit Dr. Christiane Schenderlein, Marco Wanderwitz und mir wurden gleich drei Sachsen in die jetzt wichtigen und einzig bestehenden Ausschüsse gewählt. Als stellvertretende Mitglieder gehören Frau Dr. Schenderlein dem Petitionsausschuss, Herr Wanderwitz dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung und ich dem Hauptausschuss an. Ich freue mich, dass drei von sieben Mitgliedern der Landesgruppe Sachsen von Anfang in diese wichtigen Aufgaben des Bundestages eingebunden sind und inhaltlich mitwirken können.

Der Hauptausschuss besteht aus je 31 ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern. Davon stellt die Union acht ordentliche und acht stellvertretende Mitglieder. Der Hauptausschuss vereint für eine Übergangszeit bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse die Zuständigkeiten aller Fachausschüsse. So kann der Bundestag auch vor der Wahl eines Bundeskanzlers und damit der Amtsübernahme der neuen Bundesregierung auf dringende Entwicklungen reagieren, Vorlagen beraten und dem Plenum Beschlussempfehlungen vorlegen. Wenn die neue Bundesregierung im Amt ist und die Zuschnitte der Ressorts feststehen, werden auch die Fachausschüsse wieder eingesetzt und alle noch nicht erledigten Vorlagen an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Der Petitionsausschuss prüft Bitten und Beschwerden, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger nach Artikel 17 des Grundgesetzes an den Deutschen Bundestag wenden können. Von den je 19 ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Petitionsausschusses wie des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung gehören je fünf Mitglieder der Unionsfraktion an. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist für die inneren Angelegenheiten des Parlaments zuständig und hat drei Aufgaben: Nach jeder Bundestagswahl prüft der sogenannte 1. Ausschuss Einsprüche gegen den Ablauf der Wahl. Zweitens wacht er über die Immunität der Abgeordneten und drittens ist er für die Auslegung und Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verantwortlich."